Freiwillige Beibehaltung des Zahlungszeitpunkts "Jahressonderzahlung Beamte"
Geschätztes Volumen
Durch die aktuelle Dienstrechtsreform des Landes NRW wird die bisherige Jahressonderzahlung (im Volksmund auch Weihnachtsgeld) nicht mehr wie bisher Anfang Dezember ausgezahlt, sondern gleichmäßig auf die monatlichen Bezüge verteilt. Somit sind Teile der Summe nun teilweise bis zu 11 Monate früher als bisher zu zahlen. Da die Stadt Solingen über kein positives Kapital verfügt sind die Mittel am Kapitalmarkt zu einem mir unbekannten Zins zu beziehen.
Für die insgesamt ca. 650 Beamtenplanstellen ergibt sich überschläglich ein Finanzvolumen bei der Sonderzahlung von ca.700.000€. Ich möchte keine vollständige Zinseszinsrechnung aufmachen, aber nimmt man an, dass der Zinssatz bei ca.2% liegt beträgt der Zinsaufwand ca. 8.000€.
Die Anzahl der Planstellen entstammt dem Haushaltsentwurf 2016 von der Internetseite http://www.stadtsolingen.de/haushalt-2016/
Hinzu kämen evtl. noch die Versorgungsempfänger. Wo mir Zahlen gerade nicht vorliegen.
Hier der Vorschlag:
Da es sich um eine gesetzliche Vorgabe handelt, kann das Kapital der Stadt nur freiwillig zur Verfügung gestellt werden. Die Beamten bekommen die gesamte Summe wie bisher mit den Dezemberbezügen ausgezahlt. Die Zinseinsparung kommt ausschließlich dem städt. Haushalt zu Gute.
Ich sehe darin zwei Vorteile: a) die Zinseinsparung und b) die Beamten haben keine Nachteile und "müssen" sich ihr Weihnachtsgeld nicht "selbst zusammensparen". Finanzielle Einbußen für die Beamten entstehen im Vergleich zur bisherigen Praxis nicht.
Möchte schon erwähnen, dass ich selbst städt. Beamter bin und die Dienstrechtsreform in diesem Punkt unsinnig finde.
Kommentare
am 11. Okt. 2016
um 17:40 Uhr
Da unsere Beamten alle
Da unsere Beamten alle ziemlich überfordert sind... Unterstütze ich das keineswegs .
am 11. Okt. 2016
um 20:58 Uhr
Ob überfordert oder nicht...
...das passt zu einem anderen Vorschlag, bei dem jede Abteilung der Stadt selber schauen soll, wie sie ein bestimmtes Sparziel erreichen kann.
Hier über Weihnachtsgeld zu diskutieren (was leider wohl unvermeidbar ist), halte ich nicht für angebracht.
am 12. Okt. 2016
um 17:26 Uhr
Bei teilweise negativen
Bei teilweise negativen Zinsen und dem erhöhten Abrechnungsaufwand bei ungleichmäßiger Zahlung dürfte das ein Verlustgeschäft sein - abgesehen davon, dass das durch das Land NRW zu regeln wäre.