Vorheriger Vorschlag

Nächtliche Schließung öffentlicher Anlagen

Es ist leider schon seit längerem bekannt, dass öffentliche Parks und Grünflächen als Umschlagplätze für kriminelle Machenschaften fungieren. In Solingen gibt es gleich einige dieser Punkte.

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Nächster Vorschlag

365 Tage 24h Umsetzung des Bußgeldkataloges - Ausbau Ordnungsdienst

Die Stadt Solingen verfügt über einen Bußgeldkatalog der in weiten Zügen nicht angewendet wird und wenn nur während der üblichen Arbeitszeiten.

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Bürgervorschlag

Nächtliche Abschaltung von Ampeln

Geschätztes Volumen

Schätzung des Spar-/Einnahmebetrags pro Jahr durch den Autor: 
10.000 - 50.000 €
Schätzung des Spar-/Einnahmebetrags pro Jahr durch die Verwaltung: 
3000

Wer hat nicht schon nachts an einer leeren Kreuzung vor einer roten Ampel gestanden? Dies kostet die Stadt Energie, die Bürger Kraftstoff und Zeit und die Anwohner werden durch unnötige Abgase belastet.

Die ausgeschartete Ampel an der Kölner Straße zeigt, dass es selbst tagsüber funktioniert. Warum sollte das nicht auch nachts an übersichtlichen Kreuzungen gehen? Gefährliche Kreuzungen sollten natürlich weiterhin 24h/Tag geregelt bleiben.

Kommentare

Spannend wäre auch zu klären wie viele Ampeln bereits mit LED Beleuchtung ausgestattet sind.Da ist sicher noch ergänzend Einsparpotential.

Moderationskommentar

Lieber Realist 2016, wir werden ihre Frage kurzfristig klären und die Antwort einstellen.

Moderationskommentar

Die Umrüstung von Lichtsignalanlagen (LSA) von Lampentechnik auf LED-Technik wurde schon vor 10 Jahren hinreichend untersucht. Die Hälfte der Anlagen sind zu alt und eine Umrüstung daher grundsätzlich nicht möglich.
Bei der anderen Hälfte der Anlagen muss das Steuergerät (das Herzstück der Ampel) umfangreich umgebaut werden. Dieser Umbau übersteigt bei weitem die Energieeinsparungsmöglichkeiten der LED-Technik. Eine Umrüstung ist hier daher nicht wirtschaftlich.
Bei Erneuerung von LSA werden die Signale grundsätzlich nur noch in LED-Technik ausgerüstet.

Redaktion IK

Stimmt es, dass die Ampelanlagen keinen eigenen Energieverbrauchszähler haben, sondern die Stadt nach Anschlussleistung zahlt, d.h. es ist wurscht, ob die Anlage in Betrieb ist oder nicht ?

Moderationskommentar

Ihre Frage ist in Bearbeitung und die Antwort wird kurzfristig eingestellt.

Moderationskommentar

Die Abrechnung der Lichtsignalanlagen (LSA) erfolgt durch eine Pauschalabrechnung und nicht mittels Erfassung durch Energieverbrauchszähler. Dabei wird die Anschlussleistung jeder in Betrieb befindlichen LSA mit den Betriebsstunden multipliziert. Das Ergebnis ist die elektrische Arbeit, die dem Verbrauch in Kilowattstunden entspricht. Die Kilowattstunden werden mit dem Arbeitspreis multipliziert - das Ergebnis ist der Verbrauchspreis je Anlage. Wird eine Anlage außer Betrieb genommen, verringert sich entsprechend die Gesamtanschlussleistung und damit auch der Verbrauchspreis.

Redaktion IK

Wird das da, wo es möglich ist, nicht schon gemacht?

...würde mich wundern - bei meinen nächtlichen Autofahrten stehe ich an jedem dicken Baum bei rot, während um mich herum nur vereinzelte Autos unterwegs sind.

...hab ich bei den letzten Bürgerbefragungen ebenfalls vorgeschlagen. Trotz breiter Unterstützung gab es hier keine Maßnahmen in dieser Richtung.
In Solingen ist nachts nix los auf den Straßen, es gibt im ganzen Stadtgebiet nur eine Handvoll Ampeln, die ich überhaupt auch nachts noch für sinnvoll halte, alle anderen könnten abgeschaltet werden und die Verkehrszeichen regeln den Rest.
Ich fände es sehr interessant, wenn dies einmal von der Redaktion beziffert werden könnte (da ich ehrlich gesagt keine Ahnung habe, welches Einsparpotential die bürgt).

Moderationskommentar

Von den 150 Lichtsignalanlagen (LSA) im Stadtgebiet werden heute schon ca. ein Drittel (48) nachts ausgeschaltet.
Die Kostenersparnis liegt bei einer Nachtabschaltung einer LSA lediglich bei ca. 150,- € im Jahr.
Welche Anlagen ausgeschaltet werden, wird von der Straßenverkehrsbehörde in Zusammenarbeit mit der Polizei auf Grundlage der Unfalllage am jeweiligen Knoten entschieden.

Redaktion IK