Nebenkostenerstattungen für Kunden des Jobcenters
Geschätztes Volumen
Ich vermiete mehrere Wohnungen an Kunden des Jobcenters. In diesem Zusammenhang erstelle ich Nebenkostenabrechnungen, deren Gutschriften an die Mieter ausgezahlt werden, da hinsichtlich dieser Guthaben zwischen mir als Vermieter und dem Jobcenter keine Vereinbarungen bestehen.
Ich gehe davon aus, dass diese Rückzahlungen für das Jobcenter ins Leere laufen und schlage deshalb vor, entsprechende Abführungsverinbarungen zu schließen, da mögliche Nachzahlungen auch vom Jobcenter geleistet werden. Durch die gefallenen Energiekosten werden auch dieses Jahr in meinem Umfeld z.T. erhebliche Nebenkostenerstattungen entstehen.
Kommentare
am 04. Okt. 2016
um 17:32 Uhr
Unfug
Das Jobcenter will jede Nebenkostenabrechnung sehen, bei einem Guthaben wird die nächste Zahlung (ALG II, etc.) entsprechend gekürzt.
am 06. Okt. 2016
um 21:36 Uhr
Zufkussprinzip
Die Leistungsbezieher haben solche "Einkünfte" ebenso anzugeben, wie alle anderen geldwerten oder finanziellen Zuwendungen.
am 14. Okt. 2016
um 12:06 Uhr
Kommentar der Verwaltung
Die Kundinnen und Kunden, die durch das Kommunale Jobcenter Solingen Leistungen beziehen, sind verpflichtet, ihre Nebenkostenabrechnungen dem Jobcenter vorzulegen. Etwaige Guthaben werden dann mit den zu gewährenden Leistungen verrechnet. Einspareffekte sind daher nicht vorhanden.
Redaktion IK