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Land und Bund

M.E. haben das Land und der Bund durch die sog.

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Keine Finanzierung von Vereinen oder sonstigen Vereinigungen

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Bürgervorschlag

Nebenkostenerstattungen für Kunden des Jobcenters

Geschätztes Volumen

Schätzung des Spar-/Einnahmebetrags pro Jahr durch den Autor: 
10.000 - 50.000 €
Schätzung des Spar-/Einnahmebetrags pro Jahr durch die Verwaltung: 
0

Ich vermiete mehrere Wohnungen an Kunden des Jobcenters. In diesem Zusammenhang erstelle ich Nebenkostenabrechnungen, deren Gutschriften an die Mieter ausgezahlt werden, da hinsichtlich dieser Guthaben zwischen mir als Vermieter und dem Jobcenter keine Vereinbarungen bestehen.
Ich gehe davon aus, dass diese Rückzahlungen für das Jobcenter ins Leere laufen und schlage deshalb vor, entsprechende Abführungsverinbarungen zu schließen, da mögliche Nachzahlungen auch vom Jobcenter geleistet werden. Durch die gefallenen Energiekosten werden auch dieses Jahr in meinem Umfeld z.T. erhebliche Nebenkostenerstattungen entstehen.

Kommentare

Das Jobcenter will jede Nebenkostenabrechnung sehen, bei einem Guthaben wird die nächste Zahlung (ALG II, etc.) entsprechend gekürzt.

Die Leistungsbezieher haben solche "Einkünfte" ebenso anzugeben, wie alle anderen geldwerten oder finanziellen Zuwendungen.

Moderationskommentar

Die Kundinnen und Kunden, die durch das Kommunale Jobcenter Solingen Leistungen beziehen, sind verpflichtet, ihre Nebenkostenabrechnungen dem Jobcenter vorzulegen. Etwaige Guthaben werden dann mit den zu gewährenden Leistungen verrechnet. Einspareffekte sind daher nicht vorhanden.

Redaktion IK