Satzungsänderung zur Einsparung von Kosten bei Bürgerentscheiden
Geschätztes Volumen
Während in anderen Städten und Gemeinden die Satzung die Zusammenlegung von Bürgerentscheiden mit Wahlen erlaubt und somit Geld gespart wird (Porto/ Personal), wird dies durch die Solinger Regelung (Satzung der Stadt Solingen für die
Durchführung von Bürgerentscheiden) immer noch verhindert. Eine Zusammenlegung fördert auch eine hohe Wahlbeteiligung.
Kommentare
am 11. Okt. 2016
um 10:05 Uhr
Bürgerendscheid
Das Zusammenlegen von Wahlen und Bürgerendscheiden kann zu Konflikten bei den Wählern führen.
Einerseits möchte der/die Wähler/-in dem Bürgerendscheid zustimmen, obwohl dieser nicht von der Partei unterstützt wird, welche/r man seine Stimme geben will.
am 11. Okt. 2016
um 20:10 Uhr
hier ist sicherlich gemeint
dass es bei einer Zusammenlegung dann jeweils einen Wahlbogen gibt. Damit ist eine unabhängige Stimmabgabe garantiert.
am 11. Okt. 2016
um 23:49 Uhr
Es gibt dann mehr als einen
Es gibt dann mehr als einen Stimmzettel.
am 11. Okt. 2016
um 20:12 Uhr
gibt es weitere Satzungsfallstricke, die unnötig Geld kosten?
Vielleicht hilft ein Durchforsten der Satzung und bringt noch andere Unstimmigkeiten zum Vorschein