Wie ist der Zusammenhang zwischen Sparmaßnahmen und Grundsteuererhöhung?

Die Stadt Solingen ist Teilnehmerin am Stärkungspakt des Landes. Das bedeutet, der Haushaltsausgleich ab 2018 mit Landeshilfe und ab 2021 vollständig aus eigener Kraft ist zwingende Voraussetzung, um die Auflagen des Stärkungspaktgesetzes zu erfüllen.

Sollte es jedoch nicht gelingen, die Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben ab dem Jahr 2018 durch Ausgabenreduktion zu schließen, müssten die Stärkungspaktstädte ihre Einnahmen erhöhen. Die einzig wirklich belastbare Möglichkeit, dieser Forderung nachzukommen, besteht darin, die „Grundsteuer B“ ab dem Jahr 2018 anzuheben. Diese Steuer ist besonders gut geeignet, da sie alle Einwohnerinnen und Einwohner gleichermaßen belastet und so in gewisser Weise „gerecht“ ist. Es handelt sich um eine gut planbare Steuer, da sie eine große Kontinuität aufweist. Für den zwingenden Haushaltsausgleich ab 2018 ist sie folglich deutlich besser geeignet als beispielsweise die Gewerbesteuer.
1 Grundsteuerpunkt entspricht ca. 55.000 €. Je größer die für den Haushaltsausgleich zu schließende Lücke ist bzw. wird, desto höher wird die zu erhebende Grundsteuerpunktzahl werden, wenn nicht andere Alternativen gefunden werden.
Bei den zur Abstimmung gestellten Sparvorschlägen ist das jeweilige Grundsteueräquivalent genannt.

Die Grundsteuer B entspricht derzeit 590 Hebesatzpunkten, eine Erhöhung ist bis zum Jahr 2017 nicht vorgesehen. Für das Haushaltsjahr 2018 ist eine Grundsteuererhöhung um 100 Punkte auf insgesamt 690 Hebesatzpunkte bereits durch den Rat mit den Haushaltsbeschlüssen der vergangenen Jahre festgelegt worden.

Die mittelfristige Haushaltsplanung ist auf die Erreichung des Haushaltsausgleichs 2018 und der Folgejahre ausgerichtet. Bis zur endgültigen Erreichung dieses Ziels können sich jedoch durch derzeit noch nicht absehbare Entwicklungen noch weitere Einsparnotwendigkeiten ergeben. Zu diesem Zweck werden unter der Rubrik „HSP-Vorschläge“ Einspar- und Einnahmeerhöhungsvorschläge der Verwaltung mit einem Volumen von rund 4,2 Mio. € in Bezug auf das Jahr 2018 zur Diskussion gestellt.

Die Maßnahmen entsprechen ca. 76 Hebesatzpunkten für die Grundsteuer. Eine Erhöhung um diese Punktzahl wirkt sich anhand der folgenden Beispiele dargestellt aus.

BeispielSparvolumen 4,2 Mio Euro, ca.

eine durchschnittliche Wohnung in einem Mehrfamilienhaus mit 6 Parteien / Größe rd. 80 m² in Höhe von

76 Hebesatzpunkte = 43 EUR pro Jahr

ein Reihenhaus mit rd. 110qm / Grundstück rd. 250qm in Höhe von

76 Hebesatzpunkte = 89 EUR pro Jahr

ein Einfamilienhaus mit rd. 150 qm / Grundstück rd. 600qm in Höhe von

76 Hebesatzpunkte = 117 EUR pro Jahr

eine kleine Handwerksfirma mit Betriebsgebäude / Grundstück in Höhe von

76 Hebesatzpunkte = 189 EUR pro Jahr

ein mittelständischer Betrieb mit ca. 100 MA / Grundstück in Höhe von

76 Hebesatzpunkte = 317 EUR pro Jahr