Solaranlagen auch auf Denkmälern
Hallo,
im neuen Denkmalschutzgesetz heißt es im §9 Absatz 3: Die Erlaubnis nach den Absätzen 1 und 2 ist zu erteilen, wenn ... oder ein überwiegendes öffentliches Interesse die Maßnahme verlangt. Bei der Entscheidung sind insbesondere auch die Belange des Wohnungsbaus, des Klimas, des Einsatzes erneuerbarer Energien sowie der Barrierefreiheit angemessen zu berücksichtigen.
In der aktuellen Zeit ist das öffentliche Interesse durch unseren OB, die zuständige Ministerin Frau Ina Scharrenbach (Verursacherin der Gesetzesänderung), Unseren Ministerpräsidenten Wüst sowie den aktuellen Koalitionsvertrag zwischen CDU und Grünen mit der Aussage, dass auf jedes geeignete Dach eine Solaranlage montiert werden soll, durch unseren Bundesminister Robert Habeck wie unseren Bundeskanzler deutlich dargestellt sind.
Aber die untere Denkmalschutzbehörde (eigentlich Frau Scharrenbach unterstellt) verweigert ohne Besichtigung dies Errichtung einer Solaranlage. Diese wäre noch nicht einmal von der Straße gegenüber einehbar.
Hier ist dringend Handlungsbedarf.
Vielen Dank
Michael Kramer
Kommentare
am 19. Aug. 2022
um 13:44 Uhr
Solaranlagen auch auf Denkmälern
Hallo Herr Kramer,
vielen Dank für Ihren Kommentar. Dennoch bitte ich Sie, sich mit Ihrer Beschwerde an unser Beschwerdemanagement zu wenden.
Kontakt
Frau Karmisevic
Telefon: 0212 / 290-2777
Telefax: 0212 / 290-74 2777
E-Mail: servicefuersolingen@solingen.de
s.karmisevic@solingen.de
Mit freundlichen Grüßen
Constantin Fischer
am 25. Aug. 2022
um 10:45 Uhr
Beschwerdemanagement
Hallo Herr Fischer,
Grundsätzlich bin ich für jede Hilfe zu haben. Aber das Bürgerbeteiligungsportal lädt ja auch ein sich als Bürger hier einzubringen und dieses Thema auch auf diesem Weg zur Sprache zu bringen.
Habe aber auch das Beschwerdemanagement angeschrieben. Mal schauen.
Aber auch hier wäre es schön weiter zu machen.
Viele Grüße
Michael Kramer