Mneu01: Abschaffung der Baumschutzsatzung
Geschätztes Volumen
Potential; 75.000 €
entspricht ca. 1,4 Grundsteuerhebesatzpunkte
Die Baumschutzsatzung der Stadt Solingen dient dem Schutz des Baumbestandes. Sie regelt, welche Bäume gefällt werden dürfen und welche nicht. Dadurch soll der Naturhaushalt gestärkt werden. Die Reglementierungen stoßen aber auch immer wieder auf Unmut.
Entfällt die Satzung, kann auf einen Personalstellenanteil für "Fällgenehmigungen" verzichtet werden.
Kommentare
am 25. Sep. 2016
um 16:02 Uhr
Vereinfachung der Satzung und der Abwicklung prüfen
Wenn wir die Baumschutzsatzung ersatzlos streichen, sind garantiert viele schützenswerten Bäume auch gleich ersatzlos weg.
am 25. Sep. 2016
um 19:07 Uhr
Baumschutzsatzung
Die Baumschutzsatzung in Solingen ist ein bürokratisches Monster und eher eine Baumschutzverhinderungssatzung. Denn jeder, der klug ist, achtet aus Sorge vor der Einschränkung derzeit darauf, dass er seine Bäume, bevor es die Stammdicke gemäß der Baumschutzsatzung nicht mehr zulässt, entfernt. Machst Du das nicht, bist Du nicht mehr Herr deines eigenen Grundstückes.
am 27. Sep. 2016
um 06:41 Uhr
Abschaffung Baumschutzsatzung
Die Baumschutzsatzung für doch dazu, dass die Bürger ihre Bäume vor dem Erreichen der Stammdicke fällen. In anderen Städte wurde die Baumschutzsatzung schon lange abgeschafft. Ein unkontrolliertes Fällen jeglicher Bäume ist dort ausgeblieben. Schluss mit der Bevormundung der Bürger durch diese unsinnige Satzung.
am 02. Okt. 2016
um 09:51 Uhr
Baumschutzsatzung
Der Wegfall der Baumschutzsatzung würde noch zu mehr Fällungen von schützenswerten Bäumen führen.
am 05. Okt. 2016
um 14:18 Uhr
Baumschutzsatzung
Eine Baumschutzsatzung und deren Umsetzung sehe ich als erforderlich an um stadtbild-erhaltende Bäume zu schützen (zB Bäume vor Ohligser Rathaus)
am 05. Okt. 2016
um 21:33 Uhr
Siehe andere Städte
Sind auch nicht zu Wüsten geworden.
am 06. Okt. 2016
um 12:10 Uhr
Nicht Streichen, sondern Ändern
An Stelle einer ersatzlosen Streichung sollte es eine Änderung hinsichtlich der schützenswerten Bestände und Arten geben. Ein alter Obstbaumbestand hat m.E. einen höheren Schutzbedarf als eine Invasive Roßkastanie. Eine heimische Eiche gilt anders zu Bewerten, als eine Lerche oder Kiefer.
Eine überwachsende Birke hat weniger etwas in einem Garten zu suchen, als eine Kirsche oder eine Birne.
am 07. Okt. 2016
um 07:13 Uhr
Unschön
Ich finde den Gedanken, die Baumschutzsatzung abzuschaffen, unschön. Zwar ist das Sparpotenzial vorhanden, fällt aber mit 1,3% (75.000€ von 5.659.100€) sehr gering. Wenn jeder alle Bäume fällen darf, die in seinem rechtlichen Bereich liegen, dann befürchte ich eine (kleinen oder großen?) Kahlschlag und damit einhergehend eine Verschlechterung der Luftqualität - von der Optik ganz zu schweigen. Lässt sich, als Kompromiss, die Satzung ggf. anpassen oder vereinfachen und so die Personalstelle reduzieren?
am 13. Okt. 2016
um 08:19 Uhr
Kommentar der Verwaltung
Eine Anpassung der Baumschutzsatzung ist 2010/2011 erfolgt. Diese hatte eine Einsparung von 10.000€ zum Ergebnis. Es wurden 0,2 Stellenanteile eingespart.
Eine weitere Standardabsenkung (z.B. Herausnahme bestimmter Baumarten und/oder Erhöhung der Stammumfänge von geschützten Bäumen) ist zuletzt 2015 überprüft worden: z.B. werden Fichten mit geringen Stammumfängen (80-100cm) in den meisten Fällen ohne Auflagen genehmigt, so dass eine Herausnahme dieser Bäume aus dem Schutz der Baumschutzsatzung keine wesentliche Verschlechterung/Minimierung des innerstädtischen Baumbestandes bedeuten würde. Allerdings sind diese Fälle vom Zeitaufwand bereits auf ein Minimum reduziert (Standardformulare, Entscheidung anhand von Fotos oder Vorort-Bescheidung).
Weitere Standardabsenkungen, wie z.B. eine deutliche Erhöhung der Stammumfänge, um Einsparungen im arbeitsintensiven Bereich zu erreichen, würden dem grundsätzlichen Zweck der Baumschutzsatzung, nämlich der Erhaltung des Baumbestandes, zuwider laufen.
Aus Sicht von der Verwaltung ist daher eine weitere Reduzierung der Personalstelle nicht möglich. Die bei SD 67 verbliebenen 1,0 Stellenanteile (0,8 Stellenanteile des Arbeitsplatzes 67-5-008 und 0,2 Stellenanteile Overhead) sind zur qualitativen und zeitnahen Abwicklung einer wirksamen Baumschutzsatzung notwenig.
Redaktion IK
am 11. Okt. 2016
um 13:00 Uhr
AJ
Der Bürokratieaufwand ist zu groß.
am 11. Okt. 2016
um 21:27 Uhr
Sinnvoller wäre sicherlich
Sinnvoller wäre sicherlich die Anpassung der Baumschutzsatzung. Wenn sich die Reglementierungen nur noch auf die Wesentlichen Punkte beschränken, lassen sich sicherlich auch Personalkosten einsparen ohne, dass die Gefahr besteht, das wirklich schütztenswerte Bäume einfach so gefällt werden können.
am 12. Okt. 2016
um 01:06 Uhr
An der falschen Stelle sparen
hieße das: Wir brauchen mehr Grün in der Stadt, vor allem hochwertiges Grün, das Lebensraum bietet für allerhand Getier und Begleitvegetation. Wir brauchen mehr Grün zur Verbesserung des Stadtklimas. Leider neigen viele Menschen heute dazu, sich einen "pflegeleichten" Garten zuzulegen und zerstören dabei gewachsene, wertvolle Bestände. - Und darum brauchen wir die Baumschutzsatzung; die Kosten für die Verwaltungsstelle halte ich für absolut vertretbar angesichts des in Geldwert nicht zu messenden Nutzens für die Lebensqualität in unserer Stadt.
am 13. Okt. 2016
um 16:59 Uhr
Sinnvoll!
Viele Städte kommen ebenfalls ohne Baumschutzsatzung klar.
Wer einen schützenswerten Baum fällen lassen möchte, überlegt es sich spätestens nach dem ersten Angebot zweimal.
am 13. Okt. 2016
um 19:24 Uhr
Nicht die ganze Wahrheit
Leider wird nur der Personalaufwand der Verwaltung in Höhe von 75000 € angegeben. Die Folgekosten für die Stadt (die sich an der Satzung z.B. bei Ersatzpflanzungen orientiert) werden verschwiegen, betragen nach Pressemitteilungen jedoch 300-400 000 €/a. Die Satzung reglementiert darüber hinaus auch die erhaltende Pflege, was zu erheblichen Mehraufwednungen für die Stadt und für private Eigentümer führt. Es ist generell mehr als fraglich, ob eine Stadt in das Privateigentum und dessen Nutzung derartig eingreifen sollte, zumal viele Einschränkungen der Grundstücksnutzung und Pflege biologisch nicht zwingend notwendig sind. Den Befürwortern der Satzung lege ich ans Herz, ein Grundstück zu erwerben, dieses mit Bäumen zu bepflanzen und die Bäume hingebungsvoll zu pflegen - dies steht ihnen jederzeit frei. Den privaten Eigentümern, die diese Aufgabe schon seit Jahren erfüllen, sollte jedoch nicht nur die Erhaltung und Pflege der eigenen Bäume in Eigenverantwortung überlassen werden, sondern auch die Gestaltung und Nutzung des eigenen Grund und Bodens - auch dann, wenn mal ein Baum dazu gefällt werden muss .
am 13. Okt. 2016
um 21:53 Uhr
völlig unklare Erklärung, welche Folge das hat
Wir brauchen Baume in der Stadt, sie sind unsere grüne Lunge, man kann nicht drauf verzichten.
Oder, wenn ich mir die die Kommentare ansehe, dann scheint es so, dass die Baumschutzsatzung überarbeitet werden müsste, mehr zugunsten des Schutzes der Bäume.
Aber an den Bäumen darf nicht gespart werden.
am 14. Okt. 2016
um 10:39 Uhr
ernst gemeint?
Solingen, das meint Ihr nicht ernst?! Es kann doch nicht sein, dass der Baumschutz hier zur Debatte steht. Nachhaltigkeit, Schutz der Natur und Umwelt, Schutz auch der Tiere, die dort leben. Wenn eine solche Satzung wegfällt, dann fallen auch wichtige, alte Bäume, die dieser Stadt die Grüne Lunge bilden, die uns gut tun und dem Stadtbild wichtig sind. In Solingen wird sehr schizophren mit dem Thema Nachhaltigkeit umgegangen. Einerseits plant man großspurige Ökoprojekte und rühmt sich mit dem Grün des Bergischen Landes und dann werden Naturschutzgebiete zu betoniert für Gewerbegebiete und Bäume nicht mehr geschützt.
am 14. Okt. 2016
um 20:36 Uhr
Ohne Baumschutzsatzung droht
Ohne Baumschutzsatzung droht ein willkürlicher Kahlschlag. Der langfristige Erhalt der Natur ist wichtiger als eine kurzfristige Stelleneinsparungg
am 14. Okt. 2016
um 22:42 Uhr
Bauen wird nur unnötig teuer,
Bauen wird nur unnötig teuer, Bäume pflanzt man ja auch um sich im Garten wohl zu fühlen, auch ohne Zwang.