Freiwilliger Lohnverzicht in Höhe von 8% von Solinger Mitarbeitern des höheren öffentlichen Dienstes und Spitzenbeamten (Besoldungsordnung ab A15/komplette Besoldungsordnung B)
Geschätztes Volumen
Aufgrund der dramatischen Lage sollen die Spitzenbeamten, sprich die komplette Besoldungsordnung B, wie auch die Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes der Besoldungsordnungen ab A15 auf 8% ihres Gehaltes/Soldes freiwillig verzichten.
Die Besoldungsordnungen betreffen hierbei die Mitarbeiter des höheren Dienstes oder die Stadtspitze, wie Oberbürgermeister und Dezernenten. Der freiwillige Lohnverzicht ist mehr als ein symbolischer Wert. Er soll vorläufig bestehen bleiben bis die Kämmerei die veranschlagte schwarze Null für den Etat in 2021 präsentieren kann. Bei der festgelegten Besoldungsordnung von 4.737,97 Euro/monatlich bis 12.376,97 Euro/monatlich ist der freiwillige Lohnverzicht vertretbar, eine Unterstützung für die Stadt und zeitgleich ein Motivator.
Dass der freiwillige Lohnverzicht keine schwarze Null alleine bringt ist logisch, aber das macht eine Hundesteuer schon mal erst recht nicht ;-)
http://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/einkommenstabellen/besoldungstab_nordrh...
http://www.rp-online.de/nrw/staedte/solingen/buergerhaushalt-nur-zwei-be...
Kommentare
am 03. Okt. 2016
um 23:14 Uhr
Daten zum Vorschlag
Ein paar Fragen dazu:
* wie viele Mitarbeiter betrifft dies?
* woher kommen die 8 Prozent?
* wann können diese Mitarbeiter wieder mit Gehaltssteigerungen rechnen?
* könnte es dadurch vorkommen, dass eine Beförderung zu einer Gehaltseinbuße führt?
* da es freiwillig ist. Mit wie vielen Teilnehmern rechnet man hier?
Danke für den Vorschlag. Ich hoffe die Fragen sind zu beantworten.
am 04. Okt. 2016
um 23:53 Uhr
Daten zum Vorschlag
Hallo Darkwindhowling,
in der freien Marktwirtschaft ist die Einführung eines temporären freiwilligen Lohnverzichts überhaupt nichts ungewöhnliches, wenn ein Unternehmen in Schieflage geraten ist. Auch die Verwaltung muss sich an ihrer Wirtschaftlichkeit messen lassen.
Die Frage, wie viele Mitarbeiter in den genannten Lohngruppen betroffen wären, würde ich auch sehr gerne im Detail beantwortet wissen. Das kann aber (vermutlich) nur die Verwaltung beantworten. Der Verzicht wurde auf ab A15 und komplette Besoldungsgruppe B gelegt, da es mir im speziellen darum geht, hoch qualifizierte Leute sowie Entscheidungsträger (wie z.B. OB und Dezernenten) in die Verantwortung zu bekommen. Der Verzicht ist in dieser Liga finanziell verschmerzbar. Bei den genannten 8% habe ich mich an vergleichbare, bekannte Vorgehensweisen gehalten.
Wie schon oben erwähnt, sollte der Verzicht bis zur veranschlagten schwarzen Null für den Etat 2021 bestehen bleiben. Falls das Ziel früher erreicht werden kann, kann auch m.E. der freiwillige Verzicht „aufgehoben“ werden.
Bei einer Beförderung würde sich der Verzicht neu berechnen.
Bei dem freiwilligen Lohnverzicht handelt es sich um ein erkennbares Zeichen, dass auch die Stadtspitzen mehr als nur verstanden haben, dass auch sie sparen und die Ausgaben senken müssen. Ein Oberbürgermeister z.B. würde mit diesem Verzicht mit bestem Beispiel vorangehen, handeln und aufgrund dessen eine Vorbildfunktion für andere haben, sich solidarisch und temporär ebenfalls zu beteiligen. Die dadurch gesenkten Ausgaben wären eine Unterstützung für Solingen. Zudem ist es denkbar, dass evtl. dadurch Arbeitsplätze gesichert werden könnten. Die Unternehmensberatung Rödl & Partner hat in ihrem Bericht zum Personalabbau Vorschläge gemacht, die aber, so viel ich weiß, noch nicht näher erläutert und begründet worden sind (z.B. lt. RP 23.09.2016).
Selbstverständlich kann man andiskutieren, in wie weit der Kreis für einen freiwilligen Verzicht erweitert werden kann. Auch, ob man noch Reduktionen von Zulagen o.ä. ins Spiel bringt. Dieser Vorschlag ist nicht in Stein gemeißelt ;-)
VG SHartkopf
am 06. Okt. 2016
um 16:36 Uhr
Zahlen
Laut Haushalt 2017 (erreichbar unter www.solingen.de/haushalt-2017), Anlage 1 Stellenplan 2017 (ab Seite 101 in der aktuellen PDF-Datei) wären nur in der Stadtverwaltung 37 Stellen betroffen; d.h. in den Besoldungsstufen A15 und höher sowie in B2 bis B9 sind für 2017 37 Stellen vorgesehen.
Logischerweise müsste der Sonderfall einer Beförderung von A14 auf A15 genauer betrachtet werden, da hier Gehaltseinbüßen zumindest theoretisch möglich wären.
am 04. Okt. 2016
um 21:09 Uhr
Warum erst ab A15?
Warum erst der Verzicht ab A15? Woher kommt diese Festlegung? Warum nicht die gesamte Verwaltung? Wieso beschränken Sie dies auf Beamte? Angestellte mit vergleichbaren Bezügen sollen nicht verzichten dürfen? Warum? Bitte um Aufklärung.
am 04. Okt. 2016
um 23:55 Uhr
Warum erst ab A15?
Ich hoffe, die obige Antwort, die ich Darkwindhowling gegeben habe, hilft Ihnen auch weiter.
VG SHartkopf