Stadtgrenzen sind keine Lärmgrenzen
Gerade im Grenzbereich zwischen SG-W, SG-RS und an anderen Grenzen werden Emissionen plötzlich nicht mehr mitberechnet, da Emissionen aus anderen Städten sich scheinbar dem Einflussbereich von SG entziehen. Tatsächlich sind die Immissionen aber für Bürger/innen jederzeit (additiv) hörbar und sie sind auch messbar (siehe Lärmkarte SG, Bereich Fürkeltrath und adere). Ein e r n s t - gemeinter Plan etwas gegen Lärmblastungen zu unternehmen (falls der Lärmaktinsplan das tuen soll) muss daher die physikalischen Tatsachen der Immission und nicht etwa die "Stadtgrenzen" betrachten. Den Ohren der Menschen ist es egal, ob der Lärm nun rechtlich aus SG, W, RS oder von der Bundesautobahn kommt. Menschenschutz steht im Grundgesetz. Bitte darauf Bezug nehmend agieren und Menschen schützen. Falls das rechtlich (noch) nicht geht, dann Initiative starten und auf diesen Missstand hinweisen; zur Not beim Verfassungsgericht. EIN Beispiel für lärmbelastete Menschen, die damit bisher vollständig allein gelassen werden (leider auch von der Stadt SG) sind die Anwohner in Fürkeltrath. Die IDEE ist also: Grundgesetz einhalten, Bürger/innen schützen! --- Das mag nicht neu sein (etwas mehr als 75 Jahre), trotzdem ist das sinnvoll und Pflicht - falls das Jemand kümmert.