Lärmaktionsplan
Die Lärmaktionsplanung hat das Ziel auf Grundlage der europaweit durchgeführten Lärmkartierungen Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastungen in Solingen verbindlich festzulegen. Im Rahmen der Lärmaktionsplanung wird eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Dabei wird die Öffentlichkeit über die Lärmsituation in Solingen informiert und kann Anregungen zur Minderung der Lärmbelastung in Solingen geben. Dies Anregungen werden dann auf ihre Umsetzbarkeit geprüft und den politischen Gremien zur Abwägung vorgelegt. Mit dem Lärmaktionsplan beschließt die Politik Maßnahmen, die dann von der Verwaltung in ihrem Handeln zu berücksichtigen sind. Die Lärmaktionspläne werden an die EU gemeldet. Es werden dort zentral die angewendete Methodik geprüft und die vorgesehenen Maßnahmen erfasst. Grundlage der Lärmaktionsplanung ist die Lärmkartierung.
Status und Verortung
Aktueller Bearbeitungsstand / politische Beschlüsse
Entwurf; Beschluss des Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und wohnungswesen (AKUMW) zur Öffentlichkeitsbeteiligung; Angestrebt wird nach der Öffentlichkeitsbeteiligung der Beschluss des Lärmaktionsplans durch den Rat, um eine verbindliche Umsetzung zu erreichen und ihn an den Bund und die EU melden zu können.
Momentan Wertung der Angebote für die anschließende Vergabe.
Zeitplan / geplante Schritte
Der Lärmaktionsplan muss alle fünf Jahre aufgestellt oder überarbeitet werden. Voraussetzung ist die Lärmkartierung.
Vorhabeninformationen
Zielgruppe
Vom Verkehrslärm betroffene Anwohnende
Kosten / Finanzierung
Der gesamte Lärmaktionsplan inklusive der Lärmakartierung kostet 34.842,01 €.
Federführend
Stadtdienst Natur und Umwelt
Beteiligung
Art der Bürgerbeteiligung
Öffentlichkeitsbeteiligung gesetzlich gefordert