Direkt zum Inhalt

Lärmaktionsplan

Lärmaktionsplan

Umwelt, Natur
Stadtbezirk
Gesamtstadt

Die Lärmaktionsplanung hat das Ziel auf Grundlage der europaweit durchgeführten Lärmkartierungen Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastungen in Solingen verbindlich festzulegen. Im Rahmen der Lärmaktionsplanung wird eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Dabei wird die Öffentlichkeit über die Lärmsituation in Solingen informiert und kann Anregungen zur Minderung der Lärmbelastung in Solingen geben. Dies Anregungen werden dann auf ihre Umsetzbarkeit geprüft und den politischen Gremien zur Abwägung vorgelegt. Mit dem Lärmaktionsplan beschließt die Politik Maßnahmen, die dann von der Verwaltung in ihrem Handeln zu berücksichtigen sind. Die Lärmaktionspläne werden an die EU gemeldet. Es werden dort zentral die angewendete Methodik geprüft und die vorgesehenen Maßnahmen erfasst. Grundlage der Lärmaktionsplanung ist die Lärmkartierung.

Status und Verortung

Aktueller Bearbeitungsstand / politische Beschlüsse

Entwurf; Beschluss des Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und wohnungswesen (AKUMW) zur Öffentlichkeitsbeteiligung; Angestrebt wird nach der Öffentlichkeitsbeteiligung der Beschluss des Lärmaktionsplans durch den Rat, um eine verbindliche Umsetzung zu erreichen und ihn an den Bund und die EU melden zu können.
Momentan Wertung der Angebote für die anschließende Vergabe.

Zeitplan / geplante Schritte

Der Lärmaktionsplan muss alle fünf Jahre aufgestellt oder überarbeitet werden. Voraussetzung ist die Lärmkartierung.

Vorhabeninformationen

Zielgruppe

Vom Verkehrslärm betroffene Anwohnende

Kosten / Finanzierung

Der gesamte Lärmaktionsplan inklusive der Lärmakartierung kostet 34.842,01 €.

Federführend

Stadtdienst Natur und Umwelt

Beteiligung

Art der Bürgerbeteiligung

Öffentlichkeitsbeteiligung gesetzlich gefordert

Cookies UI